Pflegegrad - Rechner
Wie können Sie den Pflegegrad ermitteln?
Die Ermittlung des Pflegegrades wird durch Gutachter des Medizinischen Dienstes Ihrer Krankenkasse errechnet. Mit unserem Pflegegrad-Rechner können Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten, die einzelnen Schritte der Berechnung nachvollziehen und selbst ermitteln, wie Sie die Versorgung der zu pflegenden Person einschätzen und damit auch gegenüber dem Gutachter begründen können. Die Grundlage des Pflegegrad-Rechners entspricht der Anlage 1 zu § 15 SGB XI und wurde entsprechend der Begutachtungsrichtlinien des GKV-Spitzenverbandes (BRi-2017) angewendet.Seit Januar 2017 wird der Pflegegrad nach sechs Modulen berechnet, die folgendermaßen gewichtet sind:
3. Verhaltensweisen und deren Problemlagen
Die Punkte der einzelnen Module werden entsprechend der Prozentzahl, beispielsweise 40 % bei dem Aspekt der Selbstversorgung, in gewichtete Punkte umgerechnet.
Entsprechend der Punktzahl des jeweiligen Moduls wird dann ermittelt, welche Stufe der Beeinträchtigung vorliegt: keine, geringe, erhebliche, schwere und schwerste Beeinträchtigung. Unter diesem Aspekt können Sie noch einmal prüfen, ob Ihre Einschätzung der zu pflegenden Person den Angaben entspricht.
Darüber hinaus gibt es zwei weitere Module, die die Aktivitäten rund um das alltägliche Leben beschreiben.
Übersicht der Pflegegrade

Pflegegrad-Rechner
Inwieweit ist die zu pflegende Person fähig, die Handlung selbstständig durchzuführen?

Inwieweit ist es Ihnen möglich, verschiedene Positionen im Bett, z.B. zum Drehen um die Längsachse oder zum Aufrichten aus dem Liegen, evtl. auch mit Hifsmitteln einzunehmen?

Inwieweit besitzen Sie die Fähigkeit, sich auf einem Bett, Stuhl oder Sessel aufrecht zu halten?

Ist es Ihnen möglich, von einer erhöhten Sitzfläche (Bettkante, Stuhl, Sessel, Bank, Toilette) aufzustehen, und sich auf einen Rollstuhl, Toilettenstuhl, Sessel o.ä. umzusetzen?

Inwieweit können Sie sich innerhalb einer Wohnung oder im Wohnbereich einer Einrichtung zwischen den Zimmern sicher bewegen?

Inwieweit ist es Ihnen möglich, die Treppen zwischen zwei Etagen zu überwinden?
Inwieweit sind kognitive und kommunikative Fähigkeiten bei der zu pflegende Person vorhanden?
vorhanden
vorhanden
vorhanden

Inwieweit können Sie Personen aus dem näheren Umfeld (Personen aus Ihrem Alltag) wiedererkennen, zu denen regelmäßig ein direkter Kontakt da ist?

Finden Sie sich in der räumlichen Umgebung zurecht und können Orte gezielt Ansteuern mit dem Wissen, wo Sie gerade sind?

Ist es Ihnen möglich, sich zeitlich zu orientieren und gezielt Antworten darüber zu geben, welcher Wochentag, welches Jahr, welcher Monat, welche Tageszeit aktuell ist?

Können Sie sich an kürzer und länger zurückliegende Situationen, Ereignisse oder Beobachtungen erinnern?

Inwieweit ist es Ihnen möglich, zielgerichtete Handlungen des Alltag in einer bestimmten Reihenfolge von kleineren Handlungsschritten auszuführen? Beispielsweise: Inwieweit können Sie sich in einer richtigen Reihenfolge anziehen, Tischdecken, Kaffee kochen?

Inwieweit ist es ihnen möglich, angemessene und folgerichtige Entscheidungen in Ihrem Alltag zu treffen? Beispielsweise die passende Kleidung zum Wetter auszuwählen?

Inwieweit ist es Ihnen möglich, sachliche Inhalte zu verstehen und entsprechend einzuordnen? Beispielsweise: Ist es Ihnen möglich, Informationen aus einem Gespräch zu verstehen und für Sie notwendige Informationen heraus zu filtern? Können Sie verstehen, weshalb gerade etwas geschieht, z.B. der Pflegedienst morgens zu Ihnen kommt, um Ihre Versorgung sicherzustellen?

Inwieweit können Sie Gefahren und Risiken erkennen, z.B. Hindernisse auf dem Boden, Barrieren auf dem Gehweg, mögliche Gefahr durch Feuer?

Inwieweit ist es Ihnen möglich, grundlegende Bedürfnisse, wie Hunger und Durst, Wärme- und Kälteempfinden, verbal oder nonverbal mitzuteilen? Sollten Sprachstörungen vorliegen, inwieweit können Sie sich über Mimik, Gestik, Laute oder Einsatz von Hilfsmitteln verständlich machen?

Inwieweit können Sie Aufforderungen hinsichtlich Ihrer alltäglichen Grundbedürfnisse verstehen und nachvollziehen, beispielsweise in Bezug auf Essen und Trinken, Kleidung anziehen und sich selbst Struktur geben?

Inwieweit können Sie die Inhalte eines Gesprächs verstehen und nachvollziehen, sinngerecht antworten und das Gespräch inhaltsgerecht weiterführen?
Wie häufig treten die abgefragten Verhaltensweisen bei der zu pflegenden Person auf?

Inwieweit und in welchem Maße kommen nachfolgende Verhalten vor: rastloses und zielloses Umhergehen in der Wohnung (häufiges Aufstehen und Hinsetzen)? Inwieweit ist die betroffene Person desorientiert und verlässt die Wohnung oder Einrichtung ohne Begleitung?

Inwieweit gehören nächtliches Umherirren oder nächtliche Unruhephasen zu ihrem Alltag? Kommt es zu einer Umkehr des Tag-, Nachtrhythmus, d.h. gibt es ein Aktivsein in der Nacht und ausgedehnte Schlafzeiten am Tag?

Inwieweit erfolgen selbstschädigende Verhaltensweisen in Form von Selbstverletzung (beispielsweise durch Gegenstände), essen und trinken von schädigenden Substanzen, sich selbst verletzen durch Fingernägel, Zähne oder Schläge?

Inwieweit erfolgen aggressive, auf Gegenstände ausgerichtete Handlungen, beispielsweise Gegenstände wegschieben, dagegen schlagen und treten, beschädigen?

Inwieweit besteht ein physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen, beispielsweise nach Personen zu schlagen oder zu treten, Verletzung anderer mit Zähnen oder Fingernägeln, wegzudrängen und stoßen, ggf. auch Verletzungsversuche mithilfe von Gegenständen gegenüber anderen Personen?

Inwieweit liegen verbale Aggression vor, beispielsweise in Form von verbalen Beschimpfungen oder Bedrohung anderer Personen?

Inwieweit kommen stimmliche Auffälligkeiten vor, beispielsweise lautes Rufen und Schreien, Klagen ohne nachvollziehbaren Grund, vor sich hin schimpfen, Laute, fluchen, häufiges Wiederholen von Fragen und Satzbausteinen?

Inwieweit gibt es eine Abwehr von Hilfen, z.B. bei der Körperpflege, der Nahrungs- und Medikamenteneinnahme oder anderer notwendiger Versorgungen? Inwieweit finden Manipulationen an Vorrichtungen, wie z.B. an Kathetern, Infusionen oder Sondenernährung statt, die nicht willentlich (nicht selbstbestimmt) abgelehnt werden?

Inwieweit bestehen Wahnvorstellungen, beispielsweise mit nicht vorhandenen Personen oder Verstorbenen im Kontakt zu sein; sich beispielsweise bestohlen, bedroht und verfolgt zu fühlen?

Inwieweit bestehen starke Ängste oder Sorgen, werden Angstattacken, unabhängig von der Ursache, erlebt?

Inwieweit besteht kaum Interesse an der Umgebung, besteht wenig Eigeninitiative und erfordert es Motivation durch andere, um ins Handeln zu kommen? Inwieweit wirkt die Person traurig und gleichgültig und möchte das Bett nicht verlassen?

Inwieweit bestehen sozial unangemessenes Verhalten, beispielsweise distanzloses Verhalten in Form von unangemessenen körperlichen (bis hin zu verbal sexuellen) Annäherungen, unangemessenem Anfassen von Personen, um möglicherweise, in einer auffälligen Art, Aufmerksamkeit zu bekommen?

Inwieweit bestehen unangemessene Verhaltensweisen im Alltag, z.B. nesteln an der Kleidung, häufiges bis hin zu täglichem Wiederholen einer gleichen Handlung, Aktivitäten ohne Handlungsabsicht, werden Gegenstände versteckt und gehortet, mit den eigenen Ausscheidungen gespielt?
Inwieweit ist die zu pflegende Person fähig, die Handlung selbstständig durchzuführen?

Inwieweit können Sie Hände, Gesicht, Hals, Arme, Achselhöhlen und den vorderen Brustbereich waschen und abtrocknen?

Inwieweit sind Kämmen, Zahnpflege, Prothesenreinigung und Rasieren möglich?

Inwieweit können Sie Ihren Intimbereich waschen und abtrocknen?

Inwieweit besteht die Fähigkeit zum Dusch- oder Wannenbad, einschließlich der Haarwaschung? Inwieweit ist es möglich, in die Wanne ein- und auszusteigen? Ist eine Kontrolle während des Bades erfoderlich?

Inwieweit besteht die Fähigkeit zum An- und Ausziehen bereitliegender Kleidungsstücke, beispielsweise Unterhemd, T-Shirt, Hemd, Bluse, Pullover, Jacke, BH, Schlafanzugoberteil oder Nachthemd?

Inwieweit besteht die Fähigkeit zum An- und Ausziehen bereitliegender Kleidungsstücke, wie Unterwäsche, Hose, Rock, Strümpfe und Schuhe?
Getränken

Inwieweit ist es erforderlich, die Nahrung in mundgerechte Stücke zuzubereiten, beispielsweise belegte Brotscheiben, Obst oder andere Speisen kleinschneiden, Kartoffeln zerdrücken bis hin zum Pürieren der Nahrung? Erfolgt eine Hilfestellung beim Öffnen von Flaschen, werden Getränken aus einer Flasche oder Kanne eingegossen, möglicherweise unter Nutzung bestimmter Hilfsmitteln, z.B. einem hilfreichem Geschirr oder Besteck?

Inwieweit ist es Ihnen möglich, Essen zum Mund zu führen, abzubeißen, zu kauen und zu schlucken von entsprechend zubereiteten Nahrungsmitteln in mundgerechter Größe? (Nahrungsaufnahme mit den Fingern, beispielsweise Brot und Obst), Essen mit Besteck, eventuell auch mit besonders angepasstem Hilfsmitteln)

Inwieweit ist es Ihnen möglich, bereitstehende Getränke zu sich zu nehmen, möglicherweise mit unterstützenden Hilfsmitteln, wie einem Trinkbecher mit einem speziellen Aufsatz, mit einem Strohhalm? Inwieweit wird das Trinken als notwendig erachtet, auch wenn kein Durstgefühl vorhanden ist? Wird die erforderliche Menge getrunken?

Inwieweit besteht die Fähigkeit, selbstständig einen Toilettengang durchzuführen? Damit gemeint ist der Gang zur Toilette, das eigenständige Hinsetzen und aufstehen, das Sitzen während der Entleerung der Blase und des Darms, sowie die darauf folgende Intimhygiene und das Wiederanziehen der Kleidung? Beziehen Sie an dieser Stelle bitte auch die Versorgung mit anderen Hilfsmittel mit ein, wenn diese statt einer Toilettennutzung stattfindet.
Dauerkatheter

Inwieweit ist es Ihnen möglich, Harninkontinenzsysteme nach Bedarf artgerecht zu wechseln und zu entsorgen, bespielsweise den Urinbeutel bei einem Dauerkatheder zu entleeren, oder ein Urinalkondom anzuwenden?

Inwieweit können Stuhlinkontinenzprodukte und Stomasysteme sachgerecht verwendet werden, nach Bedarf gewechselt und entsorgt werden?

Inwieweit erfolgt eine Ernährung über einen parenteralen Zugang (z. B. einen Port) oder einen Zugang in den Magen oder Dünndarm (PEG/PEJ)? Diese Form der Ernährung kann zusätzlich zur Nahrungsaufnahme über den Mund erfolgen oder die gesamte Ernährung ausmachen.
Wie häufig treten die abgefragten Verhaltensweisen bei der zu pflegenden Person auf?
(hier können mehrere Felder pro Zeile gefüllt werden)

In welchem Umfang kommen Medikamente zum Schlucken, Augen- oder Ohrentropfen, Zäpfchen und Medikamentenpflaster zum Einsatz? Erfolgt eine Hilfestellung bei der Einnahme, werden Medikamente bereitgestellt und angereicht?

In welchem Umfang sind Injektionen erforderlich (beispielsweise Insulinspritzen), werden Medikamentenpumpen versorgt?

Inwieweit erfolgt beispielsweise eine Port-Versorgung, die häufig zur Vermeidung von Komplikationen eine fachgerechte Versorgung und regelmäßige Kontrollen erfordert?

Inwieweit erfolgt das Absaugen bespielsweise bei beatmeten oder tracheotomierten Patienten und in welcher durchschnittlich notwendigen Häufigkeit? Inwieweit erfolgt das An- und Ablegen von Sauerstoff-Brillen/Atemmasken zur nächtlichen Druckbeatmung, die Bereitstellung eines Inhalationsgerätes (einschließlich der Reinigung)? Jede Maßnahme wird einzeln berücksichtigt.

In welchem Umfang erfolgen externe Anwendungen (beispielsweise mit einer ärztlich verordneten Salbe), Kälte- und Wärmeanwendungen (z.B. bei rheumatischen Erkrankungen)? Jede Maßnahme soll einzeln erfasst werden.

In welchem Umfang erfolgen Messungen aufgrund ärztlicher Verordnung, wie z.B. Blutdruck, Puls, Blutzucker, Temperatur, Körpergewicht, Flüssigkeitshaushalt? Inwieweit werden die sich daraus ergebenen Notwendigkeiten, beispielsweise die Verabreichung einer erforderlichen Insulingabe, einen Arzt aufzusuchen, erkannt und umgesetzt?

Inwieweit ist eine Hilfestellung erforderlich beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, von Hörgeräten und der Brille, beim An- und Ablegen von Prothesen und Zahnersatz?

Inwieweit ist eine Versorgung chronischer Wunden, wie z.B. Ulcus cruris oder Dekubitus, erforderlich?

In welchem Umfang werden künstliche Körperöffnungen, etwa Tracheostoma oder Blasenkatheter pflegerisch versorgt, werden Katheder gereinigt und die Einstichstelle einer PEG (künstlicher Zugang) desinfiziert?
Abführmethoden

Inwieweit erfolgen regelmäßige Einmalkatheterisierungen, beispielsweise bei neurogenen Blasenentleerungsstörungen? Inwieweit werden Abführmethoden durchgeführt, beispielsweise durch die Anwendung von Einläufen, Klistier oder durch eine digitale Ausräumung?

Inwieweit sind regelmäßige Besuche zur Diagnostik und Therapie in Ihrer niedergelassenen Hausarztpraxis, bzw. Facharztpraxis erforderlich?
Umgebung

Inwieweit werden spezielle Therapiemaßnahmen wie Beatmung, Hämodialyse bei Ihnen zu Hause durchgeführt, und erfordern die ständige Versorgung und Überwachung durch geschulte Pflegepersonen während der Maßnahme? Dabei werden die tägliche Beobachtung des Kranken, beispielsweise bei maschineller Beatmung, berücksichtigt.

Inwieweit erfolgen regelmäßige Besuche bei der niedergelassenen Hausärztin bzw. beim niedergelassenen Hausarzt oder bei der Fachärztin bzw. beim Facharzt zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken?

Inwieweit erfolgt die Konsultation eines Therapeuten, beispielsweise eines Krankengymnasten, Ergotherapeuten, Logopäden, in Praxen und Krankenhäusern zur ambulanten Diagnostik und Behandlung und weiterer Institutuionen des Gesundheitswesens? Werden für die Aktivität inklusive der Fahrtzeit mehr als drei Stunden für die Pflegeperson erforderlich, so geben Sie dies bitte unter 5.15 an.
Einrichtungen

Inwieweit ist es notwendig, spezialisierte Einrichtungen aufzusuchen, wodurch erhebliche Fahrtzeiten anfallen können? Der dafür notwendige Zeitaufwand der Pflegeperson muss pro Termin mehr als drei Stunden betragen, ansonsten fällt der Besuch unter 5.14.

Inwieweit ist es möglich, selbständig eine ärztlich verordnete Diät, Verhaltens- oder Essvorschrift einzuhalten? Gibt es eine Einsichtsfähigkeit der Person zur Einhaltung der Vorschriften (hier ist nicht die konkrete Fähigkeit, z.B. die Zubereitung des Essens, gemeint)? Inwieweit erfordert es eine Anleitung und Beaufsichtigung?
Inwieweit ist die zu pflegende Person fähig, die Handlung selbstständig durchzuführen?

Inwieweit ist es möglich, den Tagesablauf nach eigenen Vorlieben und Interessen bewusst zu gestalten, und möglichweise äußeren Notwendigkeiten anzupassen? Inwieweit ist es möglich, sich zeitlich zu strukturieren, Aktivitäten (z.B. Termine) festzulegen und umzusetzen?

Inwieweit ist es möglich, den eigenen Tag-Nacht-Rhythmus nach eigenen Gewohnheiten zu gestalten und für ausreichend Ruhe- und Schlafphasen Sorge zu tragen? Wird erkannt, dass Ruhephase und sich ausruhen notwendig ist? Gibt es einen angemessenen Umgang mit der möglicherweise vorhandenen eigenen Schlaflosigkeit?

Inwieweit ist es möglich, die eigene Zeit zu gestalten, Aktivitäten umzusetzen, gemäß den eigenen Gewohnheiten und Interessen? Besteht die Fähigkeit, entsprechend der eigenen Möglichkeiten, Freizeitbeschäftigungen zu wählen und auszuüben, beispielsweise lesen, fernsehen, basteln?

Inwieweit ist es möglich, in der Zukunft liegende Ereignisse festzulegen und zu planen, beispielsweise mit der Frage, ob es Ideen und Wünsche zu anstehenden Festen gibt? Inwieweit können zeitliche Abläufe eingeordnet werden, regelmäßige Termine nachvollzogen werden? Inwieweit besteht die körperliche Fähigkeit, andere Personen in die eigene Zukunftsplanung miteinzubeziehen?

Inwieweit besteht die Fähigkeit, im direkten Kontakt mit Pflegepersonen, Angehörigen, Mitbewohnern und Besuchern zu sein, Menschen anzusprechen und auf Ansprachen einzugehen?

Inwieweit werden bestehende Kontakte zu Verwandten, Freunden, Bekannten und Nachbarn gepflegt, beendet oder zeitweise abgelehnt, inkl. Kommunikation per Telefon, Post oder E-Mail?
Gesamtauswertung
Modulen 2 und 3 werden gemeinsam betrachtet. Das Modul, welches die höhere Punktzahl erreicht, kommt in die Berechnung.
oder
Pflegesachleistungen
bzw. Kombinationsleistungen
oder
0
bzw. Kombinationsleistungen