Bei Pflegegrad 1 besteht nur Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125,00 € monatlich. Bei Pflegegrad 2 - 5 können zusätzlich Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege abgerufen werden.