Kombinationsleistungs-Rechner

In der häuslichen Pflege können pflegende Angehörige sich durch einen professionellen Pflegedienst unterstützen lassen. In diesem Fall spricht man von Kombinationpflege, d.h. es wird eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Anspruch genommen. Wenn Sie mit einem Pflegedienst zusammen arbeiten wollen, sollten Sie die Kombinationspflege bei Ihrer Pflegekasse vorab beantragen.

Berechnung

Das Pflegegeld wird mit den Pflegesachleistungen verrechnet: Zunächst rechnet der Pflegedienst seine Leistungen monatlich mit der Pflegeversicherung ab.
Die Pflegekasse prüft, in welcher Höhe die Pflegesachleistungen vom Pflegedienst verbraucht wurden. Der noch offene Betrag wird dann prozentual als Pflegegeld ausbezahlt.

Beispiel

Frau M. hat Pflegegrad 3. Ihr stehenmonatlich € Pflegegeld oder für € Pflegesachleistungen zur Verfügung.

Der Pflegedienst rechnet im Monat € ab. Dies sind 60% der Pflegesachleistungen.
Somit werden noch 40% des Pflegegeldes ( €) ausgezahlt.

Übersichtstabelle generieren

Im Pflegegrad 1 stehen weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen zu, somit entfällt auch die Möglichkeit einer Kombinationsleistung.
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